Die Vorstandschaft kann sich gem. Satzung eine Geschäftsordnung geben und hat davon auch Gebrauch gemacht.
Die Geschäftsordnung ist Anlage zur Satzung und muss für die Belange die Abstimmung der Mitglieder betreffend durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Änderungen der Aufgaben innerhalb der Vorstandschaft werden durch diese stets aktualisiert und sind nicht von den Mitgliedern zu beschließen.
Die Geschäftsordnung ist einerseits eine Erläuterung der Satzung und andererseits gefüllt mit Dingen, die der Satzung nicht zu entnehmen sind, da sie zur Geschäftsführung des Vereins gehören.
Insbesondere ist in der Geschäftsordnung die Haftungsbeschränkung der Vorstände gem. §31a BGB verankert.